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Warum die Schweiz ein Stromabkommen mit der EU braucht

Die Schweiz ist eng in das europäische Stromsystem eingebunden. Rechtlich gehört sie aber nicht zum Strombinnenmarkt der EU. Das schafft zunehmend Kosten und Risiken bezüglich Versorgungssicherheit und Sicherstellung des stabilen Betriebs der Stromnetze. Das geplante Abkommen mit der EU sichert die Einbindung der Schweiz ins europäische Stromsystem ab und stärkt den Handel und den Austausch von Strom in Europa.
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Mittels 41 Leitungen tauscht die Schweiz täglich Strom mit dem Ausland aus. Doch rechtlich ist sie nicht in den EU-Strombinnenmarkt eingebunden. (Bild: Keystone)

Die Schweiz ist physikalisch eng ins europäische Stromsystem eingebunden. Über 41 Leitungen fliesst ständig Strom über die Grenzen. Seit den 1990er-Jahren hat die EU einen integrierten Strombinnenmarkt aufgebaut. Gehandelt wird Strom für denselben Tag oder Tage, Wochen oder Monate im Voraus. Die Mengen übersteigen den Schweizer Stromverbrauch um ein 30-Faches. Einheitliche Marktregeln und die optimierte Nutzung der grenzüberschreitenden Netzkapazitäten schaffen volkswirtschaftlich effiziente Preis- und Knappheitssignale für Strom. Dies reduziert den Gesamtbedarf an Kraftwerken fürs europäische Stromsystem, führt zu einer Angleichung der Marktpreise in den Mitgliedsstaaten und zu tieferen Kosten zum Nutzen der Konsumierenden (siehe Abbildung). Preisunterschiede bestehen nach wie vor. Diese resultieren aus Unterschieden in Stromproduktion und -nachfrage sowie aus Netzengpässen.

Durchschnittliche Preise für Strom im gekoppelten Strombinnenmarkt, der einen Tag im Voraus gehandelt wird (Euro pro Megawattstunde, 2024)

Anmerkung: Korsika ist Mitglied des Strombinnenmarkts, hat aber einen vergleichsweise hohen Strompreis von 261 Euro pro MWh, weswegen das Land auf der Karte nicht eingefärbt ist.
Quelle: All Nemo Committee (2025) | Grafik: Die Volkswirtschaft

Da die Schweiz bislang rechtlich nicht in den EU-Strombinnenmarkt eingebunden ist, stösst die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten zunehmend an Grenzen. Das europäische Stromsystem wird von den teilnehmenden Akteuren im Verbund und anhand ihrer jeweiligen Interessen optimiert. Die Eigenheiten und Restriktionen des Schweizer Stromsystems werden in diesen Optimierungen immer weniger berücksichtigt. Der Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem bis 2050 erfordert eine weiter gehende Elektrifizierung des Energiesystems, den Ausbau von erneuerbaren Energien, die Abschaltung von steuerbaren fossilen Kraftwerken und einen länderspezifischen Ausbau der Kernkraft. Deswegen wird in den kommenden Jahrzehnten mehr Strom über die Grenzen fliessen. Damit steigen auch die Kosten und Risiken eines Schweizer Alleingangs.

Vorteile für die Schweiz

Das Stromabkommen ermöglicht der Schweiz die Teilnahme am EU-Strombinnenmarkt. Schweizer Akteure erhalten einen gleichberechtigten Zugang zu den europäischen Strommärkten, Handelssystemen und Koordinierungsstellen. Davon profitiert insbesondere die flexible Schweizer Wasserkraft, da der produzierte Strom auf einem grösseren Markt und den zunehmend wichtigen Märkten für den kurzfristigen Ausgleich von Produktions- und Nachfrageschwankungen abgesetzt werden kann. Der Stromhandel wird so gefördert und die Stabilität des Stromnetzes sichergestellt. Das stärkt die Versorgungssicherheit. Gleichzeitig kann die Schweiz die erneuerbaren Energien weiter ausbauen, und der Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem bis 2050 wird erleichtert.

Das Stromabkommen umfasst die Erzeugung, die Übertragung und die Verteilung sowie den Handel und die Versorgung von Strom. Weitere Bereiche werden erfasst, die unmittelbar im Zusammenhang mit Strom stehen: Umwelt, erneuerbare Energien und Infrastruktur. Bewusst nicht enthalten ist der Verbrauch von Strom. So bleiben die Kantone beispielsweise weiterhin für den Energieverbrauch in Gebäuden zuständig. Der Geltungsbereich wird durch die in den Anhängen aufgelisteten Rechtsakte der EU konkretisiert, die von der Schweiz mit den geltenden Ausnahmen und Präzisierungen angewendet oder umgesetzt werden. Das Stromabkommen enthält keine Pflicht für die Schweiz, nicht aufgelistete Rechtsakte oder EU-Regeln anzuwenden. So gibt es keine Einschränkungen für Wasserkraftkonzessionen, den Wasserzins oder das Heimfallrecht. Auch enthält das Stromabkommen keine Vorgaben, die eine Privatisierung von Kraftwerken oder Stromnetzen bedingen würden.

Gemäss einer Studie von Ecoplan kann das Stromabkommen bis 2050 zusätzliche Handelsgewinne für die Schweizer Stromwirtschaft von bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr ermöglichen.[1] Zudem könnten die Kosten für den Bau und den Betrieb von neuen Kraftwerken in der Schweiz wegen eines möglichen Minderbedarfs an eigener Produktionsleistung um bis zu eine Milliarde Franken pro Jahr tiefer ausfallen – dies unter Annahme einer genügend hohen ganzjährigen Stromproduktion in der EU.

Verpflichtungen der Schweiz

Mit dem Abkommen verpflichtet sich die Schweiz, im Strombereich ein mit der EU äquivalentes Beihilfeüberwachungssystem einzurichten. Dieses überwacht staatliche Fördergelder beispielsweise für erneuerbare Energien oder Investitionsbeiträge für Kraftwerke. Zudem stellt es sicher, dass staatliche Subventionen den grenzüberschreitenden Wettbewerb nicht verzerren. Die Überwachung wird durch eine unabhängige Schweizer Überwachungsbehörde und durch Schweizer Gerichte stattfinden. Die wesentlichen Schweizer Förderinstrumente für erneuerbare Energien sind unter den Regeln des EU-Strombinnenmarkts zulässig. Dies wurde im Stromabkommen festgehalten.

Als Binnenmarktabkommen enthält das Stromabkommen auch institutionelle Regeln wie die dynamische Rechtsübernahme: Die Schweiz verpflichtet sich grundsätzlich dazu, künftig neue oder angepasste EU-Regeln, die im Geltungsbereich des Stromabkommens liegen, zu übernehmen. Im Gegenzug verpflichtet sich die EU, das Stromabkommen regelmässig zu aktualisieren, damit keine Rechtslücken entstehen. Die Schweiz erhält dabei die Möglichkeit einer Mitwirkung, ein sogenanntes Decision-Shaping. Sie kann ihre Interessen aktiv in den relevanten Gremien der EU einbringen. Die Schweiz hat im Bereich Schengen oder Luftverkehr bisher positive Erfahrungen mit dem Decision-Shaping gemacht.

Die Schweiz kann künftig eine Rechtsübernahme auch verweigern. In diesem Falle besteht die Möglichkeit eines Streitbeilegungsverfahrens: Die Schweiz und die EU suchen zuerst eine politische Lösung. Falls eine solche nicht gefunden werden kann und die Schweiz eine Übernahme weiterhin verweigert, entscheidet ein unabhängiges Schiedsgericht, ob dies rechtmässig ist. Falls das Schiedsgericht zum Schluss kommt, dass die Schweiz damit das Abkommen verletzt, könnte die EU Ausgleichsmassnahmen treffen, wobei wiederum das Schiedsgericht entscheidet, ob diese verhältnismässig sind. Auch in anderen Streitfällen käme das ausgehandelte Streitbeilegungsverfahren zum Zug. Erachtet das Schiedsgericht eine Auslegung des EU-Rechts für seine Entscheidungsfindung als notwendig und relevant, ruft es den Gerichtshof der Europäischen Union an, und zwar ausschliesslich zu diesem Zweck. Der Gerichtshof entscheidet aber nie über einen Streitfall und kann nicht von sich aus in einem Schiedsgerichtsverfahren intervenieren. Insgesamt gewähren die institutionellen Regeln sowohl der Schweiz wie auch der EU Rechtssicherheit über die Teilnahme der Schweiz im Strombinnenmarkt unter dem Abkommen.

Umsetzung in mehreren Schritten

Gewisse Bestimmungen des Abkommens und des darin aufgeführten EU-Rechts – beispielsweise Regeln der EU-Strombinnenmarktverordnung – werden mit dem Inkrafttreten des Stromabkommens direkt anwendbar. Weitere Aspekte werden im ersten Umsetzungspaket geregelt. Dieses umfasst vor allem Änderungen des Stromversorgungsgesetzes, des Energiegesetzes und des Bundesgesetzes über die Aufsicht und die Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten.

Ein bedeutender Teil der Umsetzung betrifft die Strommarktöffnung. Ab Inkrafttreten des Stromabkommens erhalten alle Endverbraucher das Recht, ihren Stromlieferanten frei zu wählen. So wie zum Beispiel bei Mobilfunk oder Internet können sie so aus einer grossen Anzahl an Lieferanten und Produkten hinsichtlich Preisniveau und -stabilität, Stromqualität – beispielsweise bezüglich erneuerbarer Energien – und Anreizen zur Einbindung von flexiblen Verbrauchern wie Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen wählen.

Die Marktöffnung wird begleitet von umfassenden Massnahmen zum Schutz der Konsumierenden. Dazu gehören unter anderem eine regulierte Grundversorgung mit regulierten Preisen für kleine Endverbraucher, Vorgaben für die Vertragsgestaltung und ein Monitoring über Entwicklungen im Strommarkt. Weitere Aspekte der Umsetzung betreffen Regeln für die organisatorische Entflechtung der Betreiberin des Schweizer Übertragungsnetzes Swissgrid und für grosse Verteilnetzbetreiber, um deren Unabhängigkeit und einen funktionierenden Strommarkt zu gewährleisten. Auch die Regeln für die Einspeisung und die Vergütung von erneuerbarem Strom werden angepasst, damit sie im geöffneten Markt für alle Akteure tragbar sind. Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Stromabkommens soll ein zweites Umsetzungspaket folgen. Dieses wird wichtige, aber politisch weniger bedeutende Elemente der Markt- und Netzregulierung enthalten.

Mit dem Stromabkommen kann die Schweiz ihre bilateralen Beziehungen mit der EU in einem gesellschaftlich, wirtschaftlich und strategisch bedeutenden Sektor gezielt und zum Nutzen sowohl der Schweizer Endverbraucher wie auch der Schweizer Stromwirtschaft weiterentwickeln.

  1. Siehe Ecoplan (2025). []

Bibliographie

Zitiervorschlag: Bühlmann, Christian; Kiefer, Michael (2026). Warum die Schweiz ein Stromabkommen mit der EU braucht. Die Volkswirtschaft, 12. Mai.