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Für ein griffiges Kartellgesetz

Für ein griffiges Kartellgesetz

Wettbewerbsbehinderungen bekämpfen


Die Revision des Kartellgesetzes (KG) ist Teil dieser Entwicklung. Während sich die Westschweizer Konsumentenvereinigung (FRC) in der Vergangenheit gegenüber der Wettbewerbskommission (Weko) häufig kritisch zeigte, begrüsst sie die Schlussfolgerungen des Gutachtens der Evaluationsgruppe Kartellgesetz. Wir unterstützen die vorgeschlagene Richtung der Reformen, weil es ein Gesetz braucht, das tatsächlich durchgesetzt werden kann. Wir möchten aber zusätzlich einige Anregungen einbringen, ohne die verschiedenen Vorschläge einzeln zu kommentieren. Ein wirksames KG muss einfache, schnelle Abläufe ermöglichen. Dafür braucht es auch eine mit entsprechenden Mitteln ausgestattete Struktur. Denn die beste Reform ist ohne ausreichende Ressourcen zum Scheitern verurteilt. Die Professionalisierung der Behörde ist ein anderes unverzichtbares Element für Effizienz und Unabhängigkeit.  Derzeit hat die Weko nicht die Mittel, um mittel- und langfristige Konzentrationsstrategien in Etappen – wie z.B. den Erwerb zahlreicher Konkurrenzbetriebe durch die beiden Grossverteiler Migros und Coop – zu vereiteln. Der bestehende Begriff der marktbeherrschenden Stellung reicht zu wenig weit und verunmöglicht ein effizientes Eingreifen, da er nur Anwendung findet, wenn der Wettbewerb ausgeschaltet wird, nicht aber bei einer wesentlichen Wettbewerbseinschränkung. Wir wurden deshalb machtlose Zeugen eines Monopoly-Spiels (oder eines Duopoly), bei dem sich die beiden orangen Riesen die Marken Waro, EPA, Denner, Fust, Interdiscount, Globus, Interio und Carrefour einverleibten. Nur der Markteintritt von Lidl und Aldi kann im Detailhandel noch für eine Prise Konkurrenz sorgen. Dies ist jedoch nicht der Weko zu verdanken. Unsere Gesetzgebung muss deshalb unbedingt auf das europäische Niveau angehoben werden.

Viele Fragen sind noch ungelöst


Allzu häufig ziehen sich Verfahren hin, wie der Entscheid zur marktbeherrschenden Stellung von Swisscom zeigt. Dass der Betreiber schliesslich zu einer gesalzenen Busse von 333 Mio. Franken verurteilt wurde, ist ein schwacher Trost für die Konsumenten, die wegen dieser Verzögerung Mehrkosten in Höhe von mindestens 0,5 Mrd. Franken berappen mussten. Die Weko war auch nicht in der Lage zu bestimmen, wie hoch der richtige Preis gewesen wäre. Dies bedeutet, dass sanktioniert wird, ohne dass der «Schuldige» die Spielregeln kennt. In diesem Zusammenhang muss auch klarer festgelegt werden, welchen Beitrag der Preisüberwacher – als Spezialist in Sachen Preissetzung – und die Weko leisten sollen. Liegen wir falsch mit dem Eindruck, dass sich zuweilen ein Machtkampf zwischen diesen Instanzen abspielt? Auch eine andere Praxis ist problematisch: Wenn sich die Hauptbeteiligten eines Verfahrens auf einen Kompromiss einigen, wird die Klage ad acta gelegt. Dass eine Kultur der Vermittlung gefördert wird, ist zu begrüssen, aber nur solange dies nicht auf Kosten der Konsumenten geht. Eine gütliche Einigung zwischen den grössten Kreditkartenunternehmen über eine um 25% tiefere Kommission war nicht im Interesse der Allgemeinheit. Denn die Kommission wird auch 2010 noch um mehr als 20% über dem europäischen Niveau von 1,05% liegen. Auch andere Probleme beschäftigen uns, etwa die einfach zu kaschierenden vertikalen Abreden oder das Fehlen von Kooperationsabkommen mit der EU. Neben den angestrebten Reformen wünschen wir uns jedoch, dass sich die Weko nicht nur in endlosen juristischen Debatten verliert, sondern eine Vision verfolgt, die sich stärker an den prioritären wirtschaftlichen Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der KMU orientiert.

Zitiervorschlag: Monika Dusong (2009). Für ein griffiges Kartellgesetz. Die Volkswirtschaft, 01. April.