Die Finanzkrise hat das Vertrauen in den Finanzmarkt erschüttert – auch in der Schweiz. Mit einer neuen Architektur des Finanzmarktrechts soll die rechtliche Grundlage für die Finanzmarktakteure so weit gestärkt werden, dass sie dieses Vertrauen wieder zurückgewinnen können. Der Schutz von Kunden und Anlegern ist ebenso zentral wie die Stabilität des Finanzmarktes und die Schaffung neutraler Wettbewerbsbedingungen. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2014 die Vernehmlassung eröffnet.